Neukonzessionierung


Die Kraftwerk Reckingen AG hat das Projekt „Neukonzessionierung Kraftwerk Reckingen“ respektive „RKR2020“ in 2014 gestartet. Das Gesuch um die ordentliche Erneuerung der Konzession per 2020 wurde bereits fristgerecht gestellt, da die bestehende Konzession nach 91 Jahren ausläuft. Die Gesellschaft beabsichtigt, das Kraftwerk auch weiterhin zu betreiben und nachhaltigen Strom aus Wasserkraft zu produzieren.

Im Jahre 2015 wurden mit den Umweltuntersuchungen gestartet und danach die Antragsunterlagen erstellt.

Die Antragsunterlagen wurden am 14. Dezember 2018 bei den zuständigen Genehmigungsbehörden Regierungspräsidium Freiburg und Bundesamt für Energie, Bern eingereicht. Der komplette Antrag ist ab dem 07. Januar 2019 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Freiburg über folgenden Link verfügbar:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref57/Seiten/Neuzulassung-Kraftwerks-Reckingen.aspx.

Wie alle Grenzkraftwerke am Hochrhein benötigt das Kraftwerk Reckingen sowohl eine deutsche wasserrechtliche Bewilligung als auch eine wortgleiche Schweizer Konzession.

Gegenstand des Verfahrens sind auch umfangreiche Umweltmaßnahmen: Neben dem Neubau der Fischaufstiegsanlage am deutschen Ufer ist auch die Anlage eines Nebenfließgewässers mit vier Inseln und einem Altwasser in der Gemeinde Küssaberg vorgesehen sowie Kiesschüttungen zur Verbesserung der Geschiebesituation und weitere Struktur- und Uferrückbaumaßnahmen in der näheren Umgebung des Kraftwerks. Hinzu kommen vier Umweltmaßnahmen auf Schweizer Seite, u.a. die Erweiterung der Auenrenaturierung „Chly Rhy“ in der Gemeinde Rietheim. Neben der ökologischen Zielsetzung steht aber auch der Wert des Hochrheins als Erholungsgebiet für die Bevölkerung im Fokus. Einige der neu entstehenden Flachufer sollen für die Freizeitnutzung zugänglich gemacht werden.

Es wird angestrebt, dass die neue Bewilligung bzw. Konzession im Jahr 2022 in Kraft gesetzt werden kann.

Weitergehende Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Projektsteckbrief RKR2020

Positionspapier RKR2020

Protokoll Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung RKR2020

Für weitere Informationen steht Ihnen unsere Ansprechperson zur Verfügung.

Thomas Häfeli
Betriebsleiter Kraftwerk Reckingen AG

Telefon-D: +49 7741 91 89 222
Telefon-CH: +41 56 267 02 22
E-Mail: thomas.haefeli@kraftwerk-reckingen.com


Meilensteine im Projekt RKR2020


7. Januar 2019            

RKR2020: Beginn Offenlage des Konzessionsantrags

Der umfassende Antrag liegt in den angrenzenden Gemeinden (Küssaberg, Hohentengen, Rietheim, Bad Zurzach, Rekingen, Mellikon, Rümikon, Fisibach, Kaiserstuhl, Weiach, Glattfelden) zur Einsichtnahme bzw. Stellungnahme ab dem 7. Januar 2019 bis zum 6. Februar 2019 aus.


14. Dezember 2018

RKR2020: Einreichung der Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen wurden bei den zuständigen deutschen und schweizerischen Behörden eingereicht.


1. Dezember 2017

RKR2020:  Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung - Protokoll

Das Protokoll zur Veranstaltung der "Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung" liegt vor.

 

30. Oktober 2017 

RKR2020: Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 

Am 25. Oktober 2017 fand unsere Veranstaltung der "Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung" im Inselpavillon der Gemeinde Küssaberg statt. 


25. Oktober 2017

RKR2020: Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Einladung zur "Frühen Öffentlichkeitsbeteiligung" im Inselpavillon der Gemeinde Küssaberg. 


11. November 2014

RKR2020: Konstituierende Sitzung der ökologischen Begleitkommission

Das Regierungspräsidium Freiburg, als verfahrensführende Behörde, lud am Freitag, 7. November 2014 zur konstituierende Sitzung der ökologischen Begleitkommission (ÖBK) ein. Alle involvierten Vertreter von Gemeinden, Verbänden und Behörden wurden über den aktuellen Stand des Projektes RKR2020 informiert. 

 

14. Juli 2014 

RKR2020: Projekt Neukonzessionierung gestartet

Das Projekt zur Neukonzessionierung (RKR2020) wurde gestartet.


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